Bestimmungsm盲脽iger, genehmigungsbed眉rftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (S6.2)
Die Fachkunde S6.2 umfasst den bestimmungsgem盲脽en, genehmigungsbed眉rftigen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Genehmigung zur Errichtung bed眉rfen, sofern nicht 眉ber S6.3 abgedeckt.